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Urkundliche Ersterwähnung (Auszug
aus der Festschrift 1994)
Mitteilung des Nordrhein - Westfälischen Staatsarchivs Münster
:
Neerd ar ist ein Kirchort, der schon in dem um 1400 angelegten Verzeichnis des
Archidiakonats Horhusen (Westfälische Zeitschrift 83, 1925,S. 265 bis 296)
genannt ist. Da Kirchorte allgemein älter sind als 1388 und das Verzeichnis
seinerseits auf ein "antiquum registrum" (altes Register, vgl. ebd. S.
275) zurückgeht, kann als sicher gelten, dass Neerdar wenigstens im 11. bis 12.
Jahrhundert als Pfarre eingerichtet worden ist. Als frühestes belegtes Datum
kann aber nur 1244 nachgewiesen werden: Regenhardus de Neyrthere, Bürger zu
Korbach, tritt in diesem Jahre am 12 Juli als Zeuge des Grafen von Waldeck auf
(Westfälisches Urkundenbuch VII, Nr. 568). Das Original der Urkunde befindet
sich im Staatsarchiv Münster.
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